Die neue elektronische Rechnung wird ab 2025 im B2B-Bereich verpflichtend. Es gibt keine Übergangsfristen und betrifft alle Unternehmen. Das Herbst-Symposium der Unternehmensberatung Hübschmann am 12. und 13. September 2024 stellt dieses Thema deshalb in den Mittelpunkt und richtet sich damit nicht nur an Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Die Brisanz der Verpflichtung zu eRechnung unterstreicht auch eine Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen:
Klarstellend weist das Bundesministerium der Finanzen darauf hin, dass nach dem Wachstumschancengesetz ab dem 1. Januar 2025 die Entgegennahme von eRechnungen für alle inländischen Unternehmer verpflichtend ist. Die im Entwurf vorgesehene Übergangsregelung (§ 27 Abs. 39 UStG-E) betrifft lediglich die Ausstellung von Rechnungen. Wenn der leistende Unternehmer eine eRechnung ausstellt, muss der Rechnungsempfänger diese auch entgegennehmen!
Es werden also auf jeden Fall Änderungen im Rechnungsworkflow aller Unternehmen notwendig werden, Stichworte dabei ZUGFeRD oder XRechnung. Dabei ist ZUGFeRD ein branchenübergreifendes Datenformat für den elektronischen Rechnungsdatenaustausch, das vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) – mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – erarbeitet wurde. XRechnung hingegen bezeichnet den Standard zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Auftraggebern und setzt die Richtlinie 2014/55/EU in Deutschland maßgeblich um. Der Standard XRechnung wird von der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) im Auftrag des IT-Planungsrats betrieben. Und das sind nur zwei Möglichkeiten – wir zeigen auf dem Symposium, wo und wie das System R2000 unterstützt, die Abläufe vereinfacht und alle Anforderungen der eRechnung erfüllt. Und wie möglicherweise die Umstellung auf das digitale Format im Rahmen von Digitalisierungsoffensiven gefördert werden kann.
Die Themen auf dem Herbst-Symposium der Hübschmann Unternehmensberatung:
- Einführung der verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 (Wachstumschancengesetz 2024)
- Archivierung von elektronischen Rechnungen
- Workflow bei der digitalen Rechnungsverarbeitung
- Fortschritte bei ETG24, einschließlich Vorgangsbearbeitung
- Optimierung der Heizkostenabrechnung durch unterjährige Verbrauchsinformationen
- Aktuelle Entwicklungen in der Stammdatenpflege (HV2000)
- Datenschutz im Kontext der Immobilienbranche
- Mögliche Ansätze für ein effizientes Schadensmanagement
- Praktische Umsetzung der Rechnungserstellung mit HV2000
- Lösungen zum Weiterbetrieb des Nebenkostenprivilegs
- Neuerungen und Updates unserer Softwarelösungen für die Finanzbuchhaltung und Wohnungswirtschaft
- Umgang mit Index-Mietverträgen
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.