Die Schlagzeile der Tageszeitung WELT Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen war erst der Anfang sorgt für Aufregung in der Immobilienbranche. Der Immobilienkonzern, so die Berliner Datenschutzbehörde, verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Grund: Teils jahrealte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnissen werden unlöschbar im Archiv des Unternehmens aufbewahrt, können noch immer eingesehen und verarbeitet werden.Die Berliner Datenschutzbehörde dazu in einer Pressemitteilung:
“Bei Vor-Ort-Prüfungen im Juni 2017 und im März 2019 hat die Aufsichtsbehörde festgestellt, dass das Unternehmen für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieterinnen und Mietern ein Archivsystem verwendete, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen. Personenbezogene Daten von Mieterinnen und Mietern wurden gespeichert, ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist. In begutachteten Einzelfällen konnten daher teilweise Jahre alte private Angaben betroffener Mieterinnen und Mieter eingesehen werden, ohne dass diese noch dem Zweck ihrer ursprünglichen Erhebung dienten. Es handelte sich dabei um Daten zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Mieterinnen und Mieter, wie z. B. Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits-und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge.”
Deutsche Wohnen – der Anfang einer Welle
Neben der Sanktionierung dieses strukturellen Verstoßes verhängte die Berliner Datenschutzbeauftragte gegen das Unternehmen Deutsche Wohnen noch weitere Bußgelder zwischen 6.000 –17.000 Euro wegen der unzulässigen Speicherung personenbezogener Daten von Mieterinnen und Mietern in 15 konkreten Einzelfällen. Für viele Fachleute ist diese Strafe erst der Anfang. Bundesweit werden, darin sind sich viele Juristen einig, weitere Fälle folgen. Es zeigt sich damit einmal mehr, wie wichtig für Immobilien-Verwalter eine rechtssichere und DSGVO-konforme Verwaltung und Prozess-Abwicklung ist. Hier ist es von nahezu existenzieller Bedeutung auf die richtigen Softwaresysteme und Cloudservices zu setzen. Gerade die Vereinbarkeit der Datenarchivierung mit der DSGVO sollte dabei überprüft werden. Gerne hilft Ihnen die Hübschmann Unternehmensberatung bei der Software-Auswahl und der Umsetzung einer Digitalstrategie. Als akkreditierter Partner des BMWi-Förderprogramms go-digital für die Module “Digitalisierte Geschäftsprozesse” und “IT-Sicherheit” unterstützen Sie die Experten sowohl bei der Prozessdurchführung als auch bei der Antragstellung für die Förderung.